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Produktsicherheitsgesetz
Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) vom Europäischen Parlament
Im Mai 2023 hat die EU die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13.12.2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.
- Gültigkeitsbereich
- Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online Diensten
- Neue Aspekte für die Bewertung der Sicherheit von Produkten
- Neue Pflicht für Hersteller
- Wesentliche Veränderung eines Produktes
- Rückverfolgbarkeit
- Besondere Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen
- Produktsicherheitsrückrufe
Neue Pflichten für Hersteller
Neben bereits in der vorangegangenen Richtlinie 2001/95/EG enthaltenen Pflichten müssen die Hersteller nun für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Diese technischen Unterlagen müssen für mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produktes aufbewahrt und auf dem neuesten Stand gehalten werden (Artikel 9).
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